Freiwillige Feuerwehr Rückershausen

Häufige Fragen

Warum gibt es Feuerwehren?

Die Sicherheit der Bevölkerung und des einzelnen gegen die Gefährdung durch Brand, Naturereignisse und die Gefahren der Zivilisation (Verkehr, Industrie) machen eine Einrichtung wie die Feuerwehr erforderlich.

 

Wie sind Feuerwehren entstanden?

Die Bekämpfung der Gefahren, die durch Brände entstehen, ist schon frühzeitig als notwendig erkannt worden. Aber erst die Erkenntnis, dass der Bürger sich nicht nur allein auf die Obrigkeit verlassen sollte, sondern selbst sein Schicksal bestimmen sollte, hat zur Bildung der ersten Freiwilligen Feuerwehren geführt. Hauptamtliche Brandbekämpfungsdienste gibt es in sehr großen Städten schon seit etwa 320 Jahren (Wien 1686).

 

Seit wann gibt es Feuerwehren in Deutschland?

Die Abwendung von der Obrigkeit zum Staat mit demokratischer Mitwirkung der Bevölkerung hat die Voraussetzung geschaffen, um zweckbestimmte Bürgergemeinschaften wie die Feuerwehr einzurichten. In Deutschland waren die Voraussetzungen seit der Bürgerlichen Revolution (1848) hierfür gegeben. Daraus erklären sich auch die vielen Gründungsaktivitäten in den darauf folgenden Jahren.

 

Wodurch zeichnen sich Freiwillige Feuerwehren aus?

In Freiwilligen Feuerwehren sind Bürger organisiert, die unentgeltlich zu jeder Zeit bereit sind, Schadensfälle zu bekämpfen. Dadurch ist die Feuerwehr in der Lage, schnell mit ausreichend Personal und Gerät an der Einsatzstelle tätig zu werden. Dadurch wird schnellste Hilfe geleistet, die von der Allgemeinheit auch noch finanziert werden kann.

 

Warum sind Freiwillige Feuerwehren notwendig?

Die Bekämpfung der Gefahren, die durch ein Schadenfeuer (Brand) entstehen, muss schnell aufgenommen werden. Diese Forderung kann nur erfüllt werden, wenn einsatzbereite und ausgebildete Helfer unmittelbar an jedem Wohnplatz, in jeder Gemeinde und in jeder Stadt verfügbar sind. Aus finanziellen Gründen ist dies nur mit freiwilligen Kräften erreichbar.

 

Welche fachlichen Voraussetzungen muss ein Feuerwehrangehöriger erfüllen?

Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Feuerwehren" verlangt von jeder Einsatzkraft die fachliche Eignung. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 2 regelt die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen.
Bei Eintritt in die Feuerwehr muss zunächst die Grundausbildung Teil 1 (Grundlehrgang) erfolgreich abgeschlossen werden. Die FwDV 2 empfiehlt anschließend die Ausbildung zum Sprechfunker (DV/FwDV 810) und zum Atemschutzgeräteträger (FwDV 7) sofern körperlich möglich (Untersuchung nach G26.3). Erst danach bestehen die Voraussetzungen um bei Einsätzen und Übungen mitzuwirken. An die Grundausbildung Teil 1 schließt sich die Grundausbildung Teil 2 an, die innerhalb von zwei Jahren in zweimal 40 Stunden durch Unterricht und Übungen das in der Grundausbildung Teil 1 gelernte Fachwissen verfestigen und die Verfahrensweisen in der praktischen Zusammenarbeit einüben soll. Er hat damit auch die Voraussetzungen für weitere Ausbildungsgänge zur Wahrnehmung verschiedener Funktionen in der Feuerwehr erworben.

 

Welche Leistungen erbringen Feuerwehren für die Allgemeinheit?

Die Berufsfeuerwehren und die Freiwilligen Feuerwehren leisten jährlich (Stand 2001) bei 185 000 Brandeinsätzen, 490 000 Technischen Hilfeleistungen und 1 580 000 Rettungseinsätzen Hilfe für den einzelnen und die Allgemeinheit. Beachtenswert ist, dass gut die Hälfte aller Einsatzfälle im Bereich Brand und Technische Hilfeleistung ausschließlich von Freiwilligen Feuerwehren geleistet werden. Geht man davon aus, dass etwa das Dreifache der jährlichen Schadenssumme durch Brandfälle an Sachwerten durch den Einsatz der Feuerwehren vor der Vernichtung gerettet wird, dann beträgt die finanzielle Leistung der Feuerwehren für die Allgemeinheit allein im Bereich der Brandeinsätze ca. 18 Milliarden an gerettetem Volksvermögen. Für den Bereich Technische Hilfeleistungen und Rettungseinsätze kann jeweils nochmals mit mindestens gleich hohen Zahlen gerechnet werden.

 

Welche Aufgaben hat die Feuerwehr?


Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr sind heutzutage sehr vielfältig und bieten daher ein sehr interessantes Tätigkeitsfeld.

Definition der Aufgaben:

(1) Durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse, drohende Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen abwenden (abwehrender Brandschutz, Allgemeine Hilfe).
    z.B.: Wohnungsbrand, Verkehrsunfall, Gefahrgutunfall, Hochwasser, Waldbrand, ...


(2) Vorbeugender Brandschutz - Brandschutzerziehung
    z.B.: Brandsicherheitsdienst (Überwachung von Großveranstaltungen), ...


(3) Hilfeleistung bei anderen Vorkommnissen
    z.B.: Amtshilfe für die Polizei bei Türöffnungen ...